PBEV plant wasserführende Heiz- und Kühldecken für den Schweizer Wohnbau: normsicher ausgelegt, mit Taupunktabsicherung, von der Kühllast bis zur Hydraulik.
Ob ausführender Betrieb, planendes Büro oder Bauherr – wir liefern die HKD-Fachplanung, die Ihr Projekt sicher macht.
Sie führen aus – wir liefern die komplette Planung. Hydraulik, Taupunkt, Kühllast, fertig zum Einbau.
Ihr Spezialist fürs Fachgewerk Heiz-/Kühldecke – normsicher, sauber geplant, ästhetisch unsichtbar.
Kühlung, die man nicht sieht und nicht hört. Gesundes Raumklima ohne Zugluft – Sommer wie Winter.
PBEV plant Ablauf und Technik und bringt Ihr Projekt mit den passenden Partnern zusammen – von Architekten und Energieberatern bis zu TGA- und Generalunternehmen.
Wir planen Ablauf und Technik Ihrer Heiz-/Kühldecke: von der Kühllast über die Hydraulik bis zum Bauablauf. Ausführen tun wir nicht.
Auf Basis der Planung vermitteln wir einen passenden ausführenden Betrieb. Dafür bauen wir ein Netzwerk aus Betrieben, Architekten, Energieberatern sowie TGA- und Generalunternehmen auf.
Ein passender Partnerbetrieb setzt um und ist Ihr Vertrags- und Ansprechpartner.
Die Decke nimmt Wärme über Strahlung auf – keine kalte Zugluft, kein aufgewirbelter Staub, gleichmäßige Temperatur im ganzen Raum.
Flächige Niedertemperatur-Abgabe holt das Optimum aus jeder Wärmepumpe – im Winter heizen, im Sommer kühlen.
Fugenlose Trockenbaudecke – kein sichtbares Gerät, keine zusätzliche Klimaanlage, kein Betriebsgeräusch.
Ohne Zugluft und Gebläse wird kein Staub aufgewirbelt, und die Temperatur bleibt im ganzen Raum gleichmäßig – das schont die Atemwege, beugt zugluftbedingten Erkältungen und Verspannungen vor und ist gerade für Allergiker angenehm.
Von der ersten Einschätzung bis zur einbaufertigen Dokumentation – klar strukturiert und termintreu.
Sie schildern Ihr Vorhaben. Wir klären Kühlbedarf, Rahmenbedingungen und Machbarkeit – unverbindlich.
Wir berechnen Kühllast und Hydraulik, planen die Taupunktabsicherung ein und legen das passende System fest.
Sie erhalten Schemata, Verlegepläne und den hydraulischen Abgleich – einbaufertig dokumentiert.
Auf Wunsch begleiten wir Ausführung und Inbetriebnahme, bis die Decke sauber läuft.
Die Erstinvestition liegt über der eines Splitgeräts. Dafür heizt und kühlt das System zugleich, läuft besonders effizient mit einer Wärmepumpe und amortisiert sich über tiefere Betriebskosten – bei deutlich mehr Komfort.
Ja. Gerade beim Heizungstausch auf eine Wärmepumpe ist die Flächendecke ideal, weil sie mit niedriger Vorlauftemperatur arbeitet. Der Deckenaufbau beginnt bei rund 4 cm – wir prüfen die Machbarkeit projektbezogen.
Nur ohne saubere Planung. Der Taupunkt ist dynamisch – er hängt laufend von Raumtemperatur und Luftfeuchte ab und lässt sich nicht fest vorausberechnen. Deshalb sehen wir serienmäßig Taupunktsensoren vor, die in Echtzeit messen und die Vorlauftemperatur rechtzeitig anheben bzw. die Kühlung abregeln, bevor die kritische Temperatur unterschritten wird. So bleibt die Decke trocken.
Fugenlose Trockenbau-Klimadecken sind schon ab etwa 4 cm Abhanghöhe realisierbar. Die genaue Höhe hängt von Leistung, System und baulicher Situation ab – das klären wir in der Auslegung.
Beides. Wir liefern die Fachplanung an ausführende Betriebe und Planungsbüros und beraten Bauherren direkt. Die Ausführung übernehmen wir nicht selbst – wir planen herstellerübergreifend zu.
Die Planungsbüro & Energieberatung Vukelja GmbH (PBEV) plant Heiz- und Kühldecken – normsicher, herstellerübergreifend und von der Kühllast bis zur Hydraulik. Wir planen Ablauf und Technik und bringen Ihr Projekt mit den passenden Ausführungs- und Planungspartnern zusammen.
Für die deutschsprachige Schweiz bauen wir ein Netzwerk aus lokalen Ausführungsbetrieben, Architekten, Energieberatern, TGA- und Generalunternehmen auf – die Umsetzung übernehmen unsere Partnerbetriebe.
Heiz-/Kühldecken werden projektbezogen geplant – einen Pauschalpreis gibt es nicht. Diese Faktoren bestimmen die Investition:
→ Sie erhalten ein individuelles, auf Ihr Projekt zugeschnittenes Angebot.
Heiz-/Kühldecken sind ein dankbares Gewerk – wenn die Auslegung stimmt. Genau die übernehmen wir: Kühllast, Hydraulik, Taupunktabsicherung. Sie bekommen ein fertig geplantes, normgerechtes System und konzentrieren sich auf das, was Sie am besten können – die Ausführung.
Von der Kühllastberechnung über den hydraulischen Abgleich bis zum Verlegeplan – einbaufertig dokumentiert.
Kondensat ist das Hauptrisiko bei Kühldecken. Wir planen serienmäßig Taupunktsensoren ein – Sie bauen sicher.
Sie sind vor Ort, übernehmen Ausführung und Baueingabe. Wir liefern die Spezialplanung zu – partnerschaftlich und verlässlich.
Sie führen aus und sind Vertragspartner des Bauherrn. Wir planen Ablauf und Technik zu und rechnen direkt mit Ihnen ab – als einer unserer Partnerbetriebe.
Heiz-/Kühldecken verbinden Behaglichkeit mit gestalterischer Freiheit – aber nur bei korrekter Auslegung. Wir sind Ihr spezialisierter Fachplaner für genau dieses Gewerk: SIA-konform, hydraulisch abgeglichen und ästhetisch unsichtbar.
Auslegung nach SIA 180, 382 und 384 sowie den einschlägigen SN-EN-Normen – rechtlich und technisch belastbar.
Wir liefern die HKD-Planung mit durchgerechnetem hydraulischem Abgleich, der sich sauber in Ihren Planungsprozess einfügt.
Fugenlose Trockenbaudecke statt sichtbarem Gerät – die Haustechnik verschwindet, Ihr Entwurf bleibt rein.
Primär fugenlose Trockenbau-Klimadecken für den Wohnbau – auf Anfrage auch Metallsysteme (Kassetten, Segel) für Gewerbe-, Revisions- oder Sonderanforderungen. Wir planen herstellerübergreifend und wählen das System, das zum Projekt passt.
Sommer werden heißer – auch in der Schweiz. Doch eine Klimaanlage an der Wand muss nicht sein. Die Heiz-/Kühldecke kühlt Ihr Zuhause über die Decke: unsichtbar, lautlos und ohne Zugluft. Und im Winter heizt dasselbe System.
Vom Reihenhaus über die Eigentumswohnung bis zur Villa: Die unsichtbare Decke passt in jedes Zuhause – keine sichtbaren Geräte, keine zusätzliche Klimaanlage, nur Raum und perfektes Klima.
Beim Wechsel auf eine Wärmepumpe ist die Flächendecke ideal: Sie bringt die nötige Niedertemperatur – und liefert die Kühlung gleich mit.
Ob Einfamilienhaus oder ganze Wohnüberbauung – von Anfang an mitgeplant heizt und kühlt das System mit einer Installation, sauber im Rohbau integriert.
Bund und Kantone fördern den Heizungsersatz und energetische Sanierungen mit teils erheblichen Beiträgen. Wir kennen die Anforderungen und planen so, dass Ihr Projekt förderfähig bleibt.
Ob Partnerbetrieb, Planungsbüro oder Bauherr – schildern Sie kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung. Bei Produkt- und Fachfragen sind wir für Sie da.
UnternehmenPlanungsbüro & Energieberatung Vukelja GmbH (PBEV)
SpezialisierungPlanung Heiz- und Kühldecken
SitzFranz-Schubert-Straße 42
70195 Stuttgart-Botnang
Telefon+49 (0)711 2343720
E-Mailj.vukelja@pbev.de
MarktDeutschsprachige Schweiz
Wir bauen ein Netzwerk Schweizer Ausführungsbetriebe auf und planen herstellerübergreifend.
Angaben zum Anbieter
PBEV ist eine deutsche GmbH und betreut den Markt der deutschsprachigen Schweiz von Deutschland aus. Anbieter dieser Website ist:
Planungsbüro & Energieberatung Vukelja GmbH
Franz-Schubert-Strasse 42
70195 Stuttgart-Botnang
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer: Jonas Vukelja
Handelsregister (Deutschland): Amtsgericht Stuttgart, HRB 801113
USt-IdNr. (Deutschland): DE457226423
Steuernummer: 99159/01605
Kontakt:
Telefon: +49 (0)711 2343720
E-Mail: j.vukelja@pbev.de
Web: www.pbev.de
Verantwortlich für den Inhalt:
Jonas Vukelja, Anschrift wie oben
Streitbeilegung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Planungsbüro & Energieberatung Vukelja GmbH (PBEV) für Planungs- und Beratungsleistungen. Sie gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmern (B2B).
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen PBEV und ihren Auftraggebern über Planungs- und Beratungsleistungen, insbesondere die Fachplanung von Heiz- und Kühldecken. Sie gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmern. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn PBEV ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von PBEV sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von PBEV in Textform oder durch Aufnahme der Leistung zustande. Für Inhalt und Umfang der Leistung sind das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung massgebend.
§ 3 Leistungen
Gegenstand und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. PBEV erbringt Planungs- und Beratungsleistungen; die bauliche Ausführung und Montage sind nicht Vertragsgegenstand, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können Vergütung und Termine anpassen.
§ 4 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung, andernfalls nach Aufwand zu den üblichen Sätzen von PBEV. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Zahlungen erfolgen auf folgendes Konto: Kreissparkasse Böblingen, IBAN DE05 6035 0130 0001 1697 82, BIC BBKRDE6BXXX.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt PBEV alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Pläne und Informationen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Verzögerungen infolge unterlassener oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten von PBEV.
§ 6 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§ 7 Haftung
PBEV haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PBEV nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte
An den von PBEV erstellten Plänen, Berechnungen und Unterlagen verbleiben die Urheber- und Nutzungsrechte bei PBEV. Der Auftraggeber erhält das Recht, diese für das vereinbarte Projekt zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung für andere Projekte bedarf der vorherigen Zustimmung von PBEV in Textform.
§ 9 Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Bereits erbrachte Leistungen sind nach Aufwand zu vergüten.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.